AGB

 I. Allgemeine Geschäftsbedingungen der onevibe Escort Agency 

Gegenstand der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist zum einen die Leistung der Agentur onevibe Escort Agency, nachfolgend Agentur, sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Leistungserbringerinnen, nachfolgend Dame. Den jeweiligen Leistungsempfänger dürfen wir als Kunden bezeichnen. 

Davon unberührt bleiben gesetzliche Bestimmungen. 

1. Vertrag mit der Agentur 

Die Agentur handelt als Vermittler zwischen der Dame und dem Kunden im Rahmen des Begleitservices. Hierbei bietet die Dame dem Kunden ihre Dienstleistungen im Rahmen des Begleitservices an. Einzelheiten über diese Dienstleistungen werden in den allgemeinen Geschäftsbedienungen der jeweiligen Dame bzw. in deren jeweiligen individuellen vertraglichen Vereinbarung geregelt. 

Die Dienstleistungen der Dame im Rahmen des Begleitservices sind nicht Gegenstand des Vermittlungsvertrags. Die Ausgestaltung der sexuellen und sonstigen Dienstleistungen wird ausschließlich zwischen der Dame und dem Kunden in eigener Verantwortung festgelegt. 

Gegenstand der Tätigkeit der Agentur ist ausschließlich die Präsentation und Vermittlung selbstständig tätiger Damen. Die Agentur schuldet selbst keine entgeltlichen sexuellen oder prostitutiven Leistungen und wird insoweit auch nicht Vertragspartner des Kunden. 

Die Damen erbringen ihre Leistungen eigenständig, im eigenen Namen sowie auf eigene Rechnung. Ein etwaiges Vertragsverhältnis über die von der Dame angebotenen Leistungen kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und der vermittelnden Dame zustande. Auf dieses Verhältnis und auf die Ausgestaltung der Leistungen nimmt die Agentur keinen Einfluss. 

2. Bildliche und textliche Darstellung der Leistungen der Dame durch die Agentur 

Diese Beschreibungen beruhen auf Angaben und Vorlagen der jeweiligen Dame. Die Agentur übernimmt keine inhaltliche Gewähr für diese Angaben und Vorlagen. 

3. Zahlung, Geldempfangsvollmacht 

Die Agentur berechnet dem Kunden kein gesondertes Entgelt. Die jeweiligen Leistungen werden zwischen dem Kunden und der Dame direkt abgerechnet. Soweit die Agentur ausnahmsweise zur Entgegennahme des Entgeltes berechtigt ist, hat sie hierfür eine Geldempfangsvollmacht. 

4. Gerichtsstand 

Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Frankfurt am Main. 

II. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Dame 

1. Art und Umfang der Leistungen der Dame 

Art und Umfang der von der Dame gegenüber dem Kunden geschuldeten vertraglichen Leistungen werden in eigener Verantwortung zwischen diesen festgelegt. Im Übrigen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

2. Buchung – Vertragsschluss 

Ein Vertrag zwischen der Dame und dem Kunden kommt erst mit der Annahme der unverbindlichen Buchungsanfrage des Kunden durch die Dame zustande. 

3. Entgelt 

Das jeweilige Entgelt bezieht sich ausschließlich auf Zeit und Gesellschaft der Dame und nicht auf etwaige darüber hinaus gehende Leistungen. Etwaige Reisekosten werden gesondert berechnet; diese sind vorab zu bezahlen. Hierfür hat die Agentur Geldempfangsvollmacht. Das gleiche gilt auch, sofern eine Anzahlung durch die Dame gefordert wird. 

Im Übrigen ist das vereinbarte Entgelt der Dame unaufgefordert zu Beginn des Treffens in einem offenen Briefumschlag in bar zu übergeben. 

4. Gerichtsstand 

Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Frankfurt am Main.